Aktenzeichen 0077 K 0022/2025
Garage, Einfamilienhaus, Das genehmigte wird derzeit als Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten genutzt - 2 weitere Nebenanlagen (Schuppen)
xxxxxxxxxxxx 00, 48691 Vreden
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. Digitales Orthophoto (DOP) des Landes, dl-de/zero-2-0.
Zwangsversteigerung: Garage, Einfamilienhaus, Das genehmigte wird derzeit als Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten genutzt - 2 weitere Nebenanlagen (Schuppen) in 48691 Vreden (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 28. Oktober 2026 um 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Ahaus. Das Aktenzeichen lautet 0077 K 0022/2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 295.500 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 48691 Vreden
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Nordrhein-Westfalen, Amtsgericht Ahaus, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Ahaus.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 24 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Ahaus |
| Aktenzeichen | 0077 K 0022/2025 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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