Aktenzeichen 0034 K 0028/2025
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
xxxxxxxxxxxx 00, 35325 Mücke, Nieder-Ohmen
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. Digitales Orthophoto (DOP) des Landes, dl-de/zero-2-0.
Zwangsversteigerung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in 35325 Mücke, Nieder-Ohmen (Hessen). Der Versteigerungstermin ist am 2. November 2026 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Alsfeld. Das Aktenzeichen lautet 0034 K 0028/2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 24.600 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 35325 Mücke, Nieder-Ohmen
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Hessen, Amtsgericht Alsfeld, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Alsfeld.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 29 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Alsfeld |
| Aktenzeichen | 0034 K 0028/2025 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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