Aktenzeichen 0006 K 0007/2024
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke /Grünland und Wald / Gehölz
xxxxxxxxxxxx 00, 53474 Staffel und Kesseling
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke /Grünland und Wald / Gehölz in 53474 Staffel und Kesseling (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 9. Dezember 2026 um 14:00 Uhr vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Aktenzeichen lautet 0006 K 0007/2024. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 53474 Staffel und Kesseling
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Rheinland-Pfalz, Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 66 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler |
| Aktenzeichen | 0006 K 0007/2024 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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