Aktenzeichen 0009 K 0007/2024
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte
xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Jeßnitz
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte in Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Jeßnitz (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen. Das Aktenzeichen lautet 0009 K 0007/2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 40.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Jeßnitz
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Sachsen-Anhalt, Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 15 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen |
| Aktenzeichen | 0009 K 0007/2024 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
Anstehende Termine im selben Postleitzahlbereich bzw. am selben Amtsgericht.