Aktenzeichen 2 K 15/23
Einfamilienhaus
xxxxxxxxxxxx 00, Klausdorf
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0.
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Klausdorf (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 16. Oktober 2026 um 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Eckernförde. Das Aktenzeichen lautet 2 K 15/23. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 299.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Klausdorf
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Art und Lage: Teil unterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss; Carport und Fahrradschuppen vorhanden; Gaszentralheizung; Wohnfläche ca. 167 m², Baujahr etwa 1960; Lage: 24161 Altenholz, xxxxxxxxxxxx 00
Vollständiger Text: Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 8 vom 30. August 2026. Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Eckernförde eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Eckernförde.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 12 Tagen
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierung.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Eckernförde |
| Aktenzeichen | 2 K 15/23 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 8 vom 30. August 2026 |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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