Aktenzeichen K 0019/2025
Einfamilienhaus, mit rückwärtigem Wintergarten, sowie einer halben Doppelgarage
xxxxxxxxxxxx 00, 99094 Erfurt, Bischleben
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. © GDI-Th, CC BY 4.0.
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, mit rückwärtigem Wintergarten, sowie einer halben Doppelgarage in 99094 Erfurt, Bischleben (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 14. Oktober 2026 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Erfurt. Das Aktenzeichen lautet K 0019/2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 487.000 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 99094 Erfurt, Bischleben
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Thüringen, Amtsgericht Erfurt, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Erfurt.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 10 Tagen
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierung.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Erfurt |
| Aktenzeichen | K 0019/2025 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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