Aktenzeichen 0005 K 0097/2023
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
xxxxxxxxxxxx 00, 45891 Gelsenkirchen
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. Digitales Orthophoto (DOP) des Landes, dl-de/zero-2-0.
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in 45891 Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 9. Dezember 2026 um 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen. Das Aktenzeichen lautet 0005 K 0097/2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 43.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 45891 Gelsenkirchen
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Nordrhein-Westfalen, Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Gelsenkirchen.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 66 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Gelsenkirchen |
| Aktenzeichen | 0005 K 0097/2023 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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