Aktenzeichen 0420 K 0078/2025
Einfamilienhaus, gewerblich genutztes Grundstück, Sonstiges
xxxxxxxxxxxx 00, 35428 Langgöns, Cleeberg
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. Digitales Orthophoto (DOP) des Landes, dl-de/zero-2-0.
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, gewerblich genutztes Grundstück, Sonstiges in 35428 Langgöns, Cleeberg (Hessen). Der Versteigerungstermin ist am 23. November 2026 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Gießen. Das Aktenzeichen lautet 0420 K 0078/2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 250.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 35428 Langgöns, Cleeberg
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Hessen, Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Gießen.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 50 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Gießen |
| Aktenzeichen | 0420 K 0078/2025 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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