Aktenzeichen 0042 K 0005/2026

Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
xxxxxxxxxxxx 00, 51377 Leverkusen
Amtliches Luftbild der Lage, unscharf. Kein Foto des Objekts. Digitales Orthophoto (DOP) des Landes, dl-de/zero-2-0.
Zwangsversteigerung: Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in 51377 Leverkusen (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 21. Dezember 2026 um 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Leverkusen. Das Aktenzeichen lautet 0042 K 0005/2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 184.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 51377 Leverkusen
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Nordrhein-Westfalen, Amtsgericht Leverkusen, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Leverkusen.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 73 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Leverkusen |
| Aktenzeichen | 0042 K 0005/2026 |
| Letzter Abgleich | 9. Oktober 2026, 08:01 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 9. Oktober 2026, 08:01 Uhr
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