Aktenzeichen 15 K 30/25
Einfamilienhaus
xxxxxxxxxxxx 00, 19374 Mestlin
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in 19374 Mestlin (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 20. Januar 2027 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Ludwigslust. Das Aktenzeichen lautet 15 K 30/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 95.000 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 19374 Mestlin
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Das Versteigerungsobjekt in 19374 Mestlin, OT Vimfow, xxxxxxxxxxxx 00ist bebaut mit einem Einfamilienhaus in Massivbauweise mit ausgebautem Dachgeschoss, Wohnfläche ca. 110 m2, Baujahr ca. 1950. Zwei massive Nebengebäude (Garagen, Schuppen, Abstellflächen) sind vorhanden.
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 36 vom 7. September 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigslust eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Ludwigslust.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 108 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Ludwigslust |
| Aktenzeichen | 15 K 30/25 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 36 vom 7. September 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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