Aktenzeichen 0032 K 0022/2025
Garage, Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer), Reihenmittelhaus mit als Wohnungseigentum
xxxxxxxxxxxx 00, 45721 Haltern am See, Haltern Stadt
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. Digitales Orthophoto (DOP) des Landes, dl-de/zero-2-0.
Zwangsversteigerung: Garage, Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer), Reihenmittelhaus mit als Wohnungseigentum in 45721 Haltern am See, Haltern Stadt (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 12. Februar 2027 um 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Marl. Das Aktenzeichen lautet 0032 K 0022/2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 333.000 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 45721 Haltern am See, Haltern Stadt
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Nordrhein-Westfalen, Amtsgericht Marl, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Marl.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 131 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Marl |
| Aktenzeichen | 0032 K 0022/2025 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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