Aktenzeichen 613 K 30/25
Doppelhaushälfte
xxxxxxxxxxxx 00, 17091 Groß Teetzleben
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in 17091 Groß Teetzleben (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 20. November 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Neubrandenburg. Das Aktenzeichen lautet 613 K 30/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 95.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 17091 Groß Teetzleben
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Einfamilienhaus in 17091 Groß Teetzleben, xxxxxxxxxxxx 00 Das Grundstück ist bebaut mit einer eingeschossigen Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1937. Das Wohnhaus ist 2005 saniert und modernisiert worden, Wohnfläche ca. 90 m2. Das Grundstück besteht außerdem aus ca. 3.200 m2 Ackerfläche.
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 38 vom 21. September 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neubrandenburg eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Neubrandenburg.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
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Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
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9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Neubrandenburg |
| Aktenzeichen | 613 K 30/25 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 38 vom 21. September 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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