Aktenzeichen 82 K 12/25
Grundstück
xxxxxxxxxxxx 00, Neumünster
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0.
Zwangsversteigerung: Grundstück in Neumünster (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 28. Oktober 2026 um 09:00 Uhr vor dem Amtsgericht Neumünster. Das Aktenzeichen lautet 82 K 12/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 370.000 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Neumünster
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
, bebaut mit EFH, Bj. 1994, Wfl. 123 m², EG 2 Zi, Küche, Wohnzimmer, Essdiele, Gäste-WC, Vollbad, HWR, Flur, Windfang, gering ausgebautes DG: 1 Raum (unbeheizt), unterkellert, Gaszentralheizung, Kachelofen nicht betriebsbereit, dem Alter entsprechender befriedigender Zustand, tlw. Instandhaltungsarbeiten erforderlich,
Vollständiger Text: Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 8 vom 30. August 2026. Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neumünster eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Neumünster.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
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Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
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9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Neumünster |
| Aktenzeichen | 82 K 12/25 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 8 vom 30. August 2026 |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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