Aktenzeichen 0001 K 0005/2025

Einfamilienhaus, Ein-/Zweifamilienhaus
xxxxxxxxxxxx 00, 26969 Butjadingen, Stollhamm
Amtliches Luftbild der Lage, unscharf. Kein Foto des Objekts. LGLN (2026) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0).
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Ein-/Zweifamilienhaus in 26969 Butjadingen, Stollhamm (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 2. Dezember 2026 um 11:30 Uhr vor dem Amtsgericht Nordenham. Das Aktenzeichen lautet 0001 K 0005/2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 444.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 26969 Butjadingen, Stollhamm
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Niedersachsen, Amtsgericht Nordenham, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Nordenham.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 55 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Nordenham |
| Aktenzeichen | 0001 K 0005/2025 |
| Letzter Abgleich | 8. Oktober 2026, 10:47 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 8. Oktober 2026, 10:47 Uhr
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