Aktenzeichen 61 K 1/25
Einfamilienhaus
Garstedt
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Garstedt (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 13. Oktober 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Norderstedt. Das Aktenzeichen lautet 61 K 1/25. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: Garstedt
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
(lt. Gutachten – ohne Gewähr –: 1-geschossiger Flachdach-Bungalow, teilunterkellert, Bj. ca. 1965, Wohnfläche ca. 134 m², nebst Garage sowie überdachtes Schwimmbecken), durch Zwangsvollstreckung ist bestimmt auf Dienstag, 13. Oktober 2026, 9.30 Uhr, , Saal C
Vollständiger Text: Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 8 vom 30. August 2026. Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Norderstedt eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Norderstedt.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 9 Tagen
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierung.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Norderstedt |
| Aktenzeichen | 61 K 1/25 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 8 vom 30. August 2026 |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
Anstehende Termine im selben Postleitzahlbereich bzw. am selben Amtsgericht.