Aktenzeichen 0071 K 0041/2025
Einfamilien-Wohnhaus mit Windfanganbau, Schuppen
xxxxxxxxxxxx 00, 06567 Bad Frankenhausen, Seehausen
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. © GDI-Th, CC BY 4.0.
Zwangsversteigerung: Einfamilien-Wohnhaus mit Windfanganbau, Schuppen in 06567 Bad Frankenhausen, Seehausen (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 8. Oktober 2026 um 09:00 Uhr vor dem Amtsgericht Nordhausen. Das Aktenzeichen lautet 0071 K 0041/2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 43.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 06567 Bad Frankenhausen, Seehausen
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Thüringen, Amtsgericht Nordhausen, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Nordhausen.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 4 Tagen
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierung.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Nordhausen |
| Aktenzeichen | 0071 K 0041/2025 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
Anstehende Termine im selben Postleitzahlbereich bzw. am selben Amtsgericht.