Aktenzeichen 513 K 9/24
Wohnhaus
xxxxxxxxxxxx 00, Strasburg
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Wohnhaus in Strasburg (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 14. Januar 2027 um 09:00 Uhr vor dem Amtsgericht Pasewalk. Das Aktenzeichen lautet 513 K 9/24. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 162.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Strasburg
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Auf dem Grundstück befindet sich ein zweigeschossiges Wohnhaus und Nebengebäude. Das Wohnhaus besitzt vermutlich zwei Wohneinheiten und ist teilunterkellert. Das Dachgeschoss könnte ausgebaut sein. Das Wohngebäude wurde vermutlich um 1920/1930 erbaut. Das Grundstück befindet sich unmittelbar an der Landstraße L 282 und ca. 400 m nordwestlich des unmittelbaren Ortszentrums.
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 40 vom 5. Oktober 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pasewalk eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Pasewalk.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
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Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
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9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Pasewalk |
| Aktenzeichen | 513 K 9/24 |
| Letzter Abgleich | 5. Oktober 2026, 12:16 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 40 vom 5. Oktober 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 5. Oktober 2026, 12:16 Uhr
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