Aktenzeichen 8 K 3/25
Zweifamilienhaus
xxxxxxxxxxxx 00, Pohnsdorf
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0.
Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Pohnsdorf (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 18. November 2026 um 13:30 Uhr vor dem Amtsgericht Plön. Das Aktenzeichen lautet 8 K 3/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 230.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Pohnsdorf
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
, es muss von einem überdurchschnittlich hohem Investitionsbedarf ausgegangen werden, gemeinsam mit Nachbargrundstück genutzte Pellet-Heizungsanlage aus dem Jahr 2013/14 eingetragen im Grundbuch von Pohnsdorf, Blatt 83, Gemarkung Pohnsdorf, Flurstück 179 der Flur 3, xxxxxxxxxxxx 00; 2592 m²
Vollständiger Text: Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 9 vom 30. September 2026. Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Plön eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Plön.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
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In 45 Tagen
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Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
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9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Plön |
| Aktenzeichen | 8 K 3/25 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 9 vom 30. September 2026 |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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