Aktenzeichen 2 K 12/25
Zweifamilienhaus
xxxxxxxxxxxx 00, Glinde
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0.
Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Glinde (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 5. Oktober 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Reinbek. Das Aktenzeichen lautet 2 K 12/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 367.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Glinde
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
, für die Wohnung 2 rd. 80 m²; insgesamt rd. 160 m². eingetragen im Grundbuch von Glinde, Blatt 206, Gemarkung Glinde, Flur 008, Flurstück 41/37, Gebäude- und Freifläche, xxxxxxxxxxxx 00; 672 m²
Vollständiger Text: Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 7 vom 30. Juli 2026. Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Reinbek eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Reinbek.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 1 Tag
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierung.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Reinbek |
| Aktenzeichen | 2 K 12/25 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 7 vom 30. Juli 2026 |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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