Aktenzeichen 0010 K 0027/2023
Einfamilienhaus und 2 Grundstücke (2 u. 6 qm)
xxxxxxxxxxxx 00, 66399 Mandelbachtal, Bliesmengen-Bolchen
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. © GeoBasis DE/LVGL-SL (2026).
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus und 2 Grundstücke (2 u. 6 qm) in 66399 Mandelbachtal, Bliesmengen-Bolchen (Saarland). Der Versteigerungstermin ist am 13. Oktober 2026 um 08:30 Uhr vor dem Amtsgericht St. Ingbert. Das Aktenzeichen lautet 0010 K 0027/2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 370.280 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 66399 Mandelbachtal, Bliesmengen-Bolchen
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Saarland, Amtsgericht St. Ingbert, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts St. Ingbert.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 9 Tagen
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierung.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht St. Ingbert |
| Aktenzeichen | 0010 K 0027/2023 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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