Aktenzeichen 704 K 4/25
Eigentumswohnung
18374 Ostseeheilbad Zingst
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung in 18374 Ostseeheilbad Zingst (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 8. Oktober 2026 um 09:00 Uhr vor dem Amtsgericht Stralsund. Das Aktenzeichen lautet 704 K 4/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.581.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: 18374 Ostseeheilbad Zingst
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
fünf Ferienwohnungen (Massivhaus, Bj. ca. 2016/2017) nach dem Wohnungseigentumsgesetz in 18374 Ostseeheilbad Zingst, Birkmaase 6 lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen): Ferienwohnung Nr. 1 im Erdgeschoss mit ca. 49 m2 Wohnfläche
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 32 vom 10. August 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stralsund eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Stralsund.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 4 Tagen
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierung.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Stralsund |
| Aktenzeichen | 704 K 4/25 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 32 vom 10. August 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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