Aktenzeichen 0002 K 0017/2025
Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück
xxxxxxxxxxxx 00, 86989 Steingaden
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de, CC BY 4.0.
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück in 86989 Steingaden (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 17. November 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Weilheim i. OB. Das Aktenzeichen lautet 0002 K 0017/2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 535.000 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, 86989 Steingaden
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Bayern, Amtsgericht Weilheim i. OB, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Weilheim i. OB.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 44 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Weilheim i. OB |
| Aktenzeichen | 0002 K 0017/2025 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
Anstehende Termine im selben Postleitzahlbereich bzw. am selben Amtsgericht.