Aktenzeichen 0031 K 0001/2025
Einfamilienhaus, (Rohbau)
xx xxx xxxxxxxxxxx 0, 26427 Esens, Moorweg
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. LGLN (2026) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0).
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, (Rohbau) in 26427 Esens, Moorweg (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 6. November 2026 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Wittmund. Das Aktenzeichen lautet 0031 K 0001/2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 119.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xx xxx xxxxxxxxxxx 0, 26427 Esens, Moorweg
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die Beschreibung steht in der amtlichen Bekanntmachung und im Gutachten. Beide stellt das Amtsgericht im
Justizportal bereit (Bundesland Niedersachsen, Amtsgericht Wittmund, Aktenzeichen eintragen).
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Wittmund.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 33 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Wittmund |
| Aktenzeichen | 0031 K 0001/2025 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Justizportal (zvg-portal.de) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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