Aktenzeichen 12 K 61/25
Zweifamilienhaus
xxxxxxxxxxxx 00, Lauf
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Lauf (Baden-Württemberg). Der Versteigerungstermin ist am 19. November 2026 um 13:30 Uhr vor dem Amtsgericht Baden-Baden. Das Aktenzeichen lautet 12 K 61/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 850.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Lauf
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Zweifamilienwohnhaus, bestehend aus Vorderhaus und Hinterhaus, mit Werkstatt (eigengenutzt) und Nebengebäude; Wohnfläche Vorderhaus und Hinterhaus gesamt ca. 299 m², Nutzfläche Werkstatt ca. 100 m²; Ursprungsbaujahr unbekannt, Erweiterung/Umbau des ursprünglichen Wohnhauses (Vorderhaus) durch Einbau von Wohnräumen in das Ökonomiegebäude (Hinterhaus) ca. 1967; Einbau eines Montageraums (Werkstatt) sowie einer Wohnung bzw. von Wohnräumen in das Ökonomiegebäude (Hinterhaus) ca. 1992-1994
Vollständiger Text: Terminsbestimmung des Amtsgerichts Baden-Baden. Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Baden-Baden eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Baden-Baden.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
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Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
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9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Baden-Baden |
| Aktenzeichen | 12 K 61/25 |
| Letzter Abgleich | 5. Oktober 2026, 12:16 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Terminsbestimmung des Amtsgerichts Baden-Baden |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 5. Oktober 2026, 12:16 Uhr
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