Aktenzeichen 41 K 38/25
Wohnhaus
xxxxxxxxxxxx 00, Ulrichshorst
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Wohnhaus in Ulrichshorst (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 6. November 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Greifswald. Das Aktenzeichen lautet 41 K 38/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 547.000 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Ulrichshorst
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Das Grundstück ist mit einem einseitig angebauten Wohnhaus (Bauernhaus, Baujahr vermutlich um 1850 – 1900; Dachgeschoss nicht ausgebaut; Dach mit Reeteindeckung, Wohnfläche ca. 115 m2) und einem Nebengebäude (Stall/Scheune mit Ferienwohnung) bebaut. Es bestehen einige Bauschäden/-mängel. Die Bebauung ist in der Liste der Baudenkmale eingetragen.
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 35 vom 31. August 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Greifswald eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Greifswald.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 33 Tagen
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Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Greifswald |
| Aktenzeichen | 41 K 38/25 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 35 vom 31. August 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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