Aktenzeichen 41 K 50/24
Einfamilienhaus
Zempin
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Zempin (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 30. Oktober 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Greifswald. Das Aktenzeichen lautet 41 K 50/24. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 515.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: Zempin
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Das Grundstück ist am südlichen Ortsrand von Zempin, mit Blick auf das Achterwasser, gelegen. Es ist mit einem freistehenden, eingeschossigen Einfamilienwohnhaus (Baujahr 1997, nicht unterkellert, Dachgeschoss ausgebaut, Wohnfläche ca. 171 m2) und einem Gartenhaus bebaut. Es besteht geringfügiger Unterhaltungsstau.
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 35 vom 31. August 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Greifswald eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Greifswald.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 26 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Greifswald |
| Aktenzeichen | 41 K 50/24 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 35 vom 31. August 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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