Aktenzeichen 6 K 6/24
Mehrfamilienhaus
xxxxxxxxxxxx 00, Husum
Amtliches Luftbild der Lage, kein Foto des Objekts. Markierung = Adresse, Lage ungefähr. © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0.
Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in Husum (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 9. November 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Husum. Das Aktenzeichen lautet 6 K 6/24. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 350.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Husum
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden; eingetragen im Wohnungsgrundbuch von Husum, Blatt 12051 (BV 1), Gemarkung Husum, Flur 002, Flurstück 23/6, Gebäude- und Freifläche, xxxxxxxxxxxx 00, zur Größe von 935 m²
Vollständiger Text: Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 7 vom 30. Juli 2026. Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Husum eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Husum.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 36 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Husum |
| Aktenzeichen | 6 K 6/24 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 7 vom 30. Juli 2026 |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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