Aktenzeichen 6 K 7/23
Zweifamilienhaus
xxxxxxxxxxxx 00, Witzwort
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Witzwort (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 23. November 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Husum. Das Aktenzeichen lautet 6 K 7/23. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 335.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Witzwort
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
, nördliche Wohnung ca. 145,94 m², eine Innenbesichtigung hat nur teilw. stattgefunden, durchschnittlicher Unterhaltungszustand, teilw. veraltete Ausstattung eingetragen im Grundbuch von Witzwort, Blatt 184 (BV 3), Gemarkung Witzwort, Flur 019, Flurstück 41/8, Gebäude- und Freifläche, xxxxxxxxxxxx 00; 1022 m²
Vollständiger Text: Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 7 vom 30. Juli 2026. Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Husum eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Husum.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 50 Tagen
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Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Husum |
| Aktenzeichen | 6 K 7/23 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Schleswig-Holsteinische Anzeigen Teil B Nr. 7 vom 30. Juli 2026 |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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