Aktenzeichen 612 K 51/25
Doppelhaushälfte
17109 Demmin
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in 17109 Demmin (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 27. November 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Neubrandenburg. Das Aktenzeichen lautet 612 K 51/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 231.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: 17109 Demmin
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
eingeschossige massive Doppelhaushälfte im direkten Verbund mit der benachbarten Doppelhaushälfte, Dachgeschoss ausgebaut, nicht unterkellert; Bj. ca. 1900, nach 1990 umfassende Sanierung und Modernisierung des gesamten Gebäudes; keine Baumängel und Bauschäden; Wohnfl. ca. 145 m2; derzeit als Ferienhaus genutzt
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 40 vom 5. Oktober 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neubrandenburg eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Neubrandenburg.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 53 Tagen
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Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
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9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Neubrandenburg |
| Aktenzeichen | 612 K 51/25 |
| Letzter Abgleich | 5. Oktober 2026, 12:16 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 40 vom 5. Oktober 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 5. Oktober 2026, 12:16 Uhr
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