Aktenzeichen 513 K 38/23
Zweifamilienhaus
Eichhof
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Eichhof (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 19. November 2026 um 09:00 Uhr vor dem Amtsgericht Pasewalk. Das Aktenzeichen lautet 513 K 38/23. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 168.000 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Objektlage: Eichhof
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Der Grundbesitz ist bebaut mit einem freistehenden, nicht unterkellerten, eingeschossigen Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Es stehen insgesamt rd. 280 m2 anrechenbare Wohnfläche zur Verfügung. Im Bereich der Grundstücksfreifläche befinden sich mehrere Nebengebäude als Gartenhäuser, Schuppen und überdachter Freisitz etc.
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 33 vom 17. August 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pasewalk eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Pasewalk.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 46 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Pasewalk |
| Aktenzeichen | 513 K 38/23 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 33 vom 17. August 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
Anstehende Termine im selben Postleitzahlbereich bzw. am selben Amtsgericht.