Aktenzeichen 513 K 47/24
Wohnhaus
xxxxxxxxxxxx 00, Meiersberg
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Wohnhaus in Meiersberg (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 19. November 2026 um 13:30 Uhr vor dem Amtsgericht Pasewalk. Das Aktenzeichen lautet 513 K 47/24. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 116.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Meiersberg
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Der Grundbesitz ist bebaut mit einem eingeschossigen, teilunterkellerten Wohnhaus mit hofseitigem Anbau und Nebengebäuden, mit einer Wohnfläche von ca. 81 m2 sowie einer Nutzfläche von ca. 80 m2. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Neben dem Wohnhaus mit Anbau sind ein Stallgebäude und ein Schuppen vorhanden.
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 34 vom 24. August 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pasewalk eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Pasewalk.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 46 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Pasewalk |
| Aktenzeichen | 513 K 47/24 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 34 vom 24. August 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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