Aktenzeichen 66 K 12/26
Doppelhaushälfte
xxxxxxxxxxxx 00, Rostock
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 25. November 2026 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Rostock. Das Aktenzeichen lautet 66 K 12/26. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 320.000 €. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Rostock
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Doppelhaushälfte mit Anbau, voll unterkellert, ca. 135 m2 Wohnfläche, Baujahr ca. 1920; Garage und Nebengebäude mit jeweils ca. 40 m2 Nutzfläche; massiver Renovierungs-, Reparatur- und Instandhaltungsrückstau
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 37 vom 14. September 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rostock eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Rostock.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 52 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Rostock |
| Aktenzeichen | 66 K 12/26 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 37 vom 14. September 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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