Aktenzeichen 68 K 50/25
Eigentumswohnung
xxxxxxxxxxxx 00, Rostock
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Fotos und Gutachten stellt das Amtsgericht bereit.
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 30. Oktober 2026 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Rostock. Das Aktenzeichen lautet 68 K 50/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 560.000 €. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektlage: xxxxxxxxxxxx 00, Rostock
Objektbeschreibung laut Bekanntmachung
Eigentumswohnung im 4. OG nebst Keller und Stellplatz mit ca. 134 m2 Wohnfläche, Baujahr Gebäude 2016; vermutlich guter Bau- und Unterhaltungszustand (keine Innenbesichtigung möglich)
Vollständiger Text: Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 35 vom 31. August 2026 (PDF). Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rostock eingesehen werden.
Quelle: amtliche Terminsbekanntmachung des Amtsgerichts Rostock.
| Baujahr | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Wohnfläche | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Zustand | laut amtlicher Bekanntmachung |
| Nutzung | laut amtlicher Bekanntmachung |
Diese Angaben stehen nur im Gutachten des Amtsgerichts.
Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch stehen im Gutachten. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den tatsächlichen Preis.
Vor dem Bieten im Gutachten prüfen.
In 26 Tagen
Genug Zeit, um Gutachten zu lesen und die Finanzierung zu klären.
Termine können kurzfristig aufgehoben werden – maßgeblich ist die Veröffentlichung des Gerichts.
Genaue Adresse, Luftbild, Karte, Wertgrenzen und Suchagent – für alle Termine in Deutschland.
9,99 € im Monat (monatlich kündbar) oder 99 € im Jahr (Mindestlaufzeit 1 Jahr). Die ersten 7 Tage sind kostenlos.
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht Rostock |
| Aktenzeichen | 68 K 50/25 |
| Letzter Abgleich | 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr |
| Grundlage | Terminsbekanntmachung nach § 39 ZVG |
| Veröffentlicht in | Amtlicher Anzeiger M-V Nr. 35 vom 31. August 2026 (PDF) |
Ergänzt um eigene Berechnungen (Wertgrenzen, Nebenkosten, Einordnung). Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Letzter Datenabgleich: 4. Oktober 2026, 13:18 Uhr
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